Immobilienverkauf für Erbengemeinschaft

Immobilienverkauf für Erbengemeinschaft


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Immobilienverkauf für Erben

Immobilienverkauf von Erbengemeinschaften, ist ein Makler nicht geeignet. 

Bei einem Immobilienverkauf für Erbengemeinschaften sind sehr viele rechtliche Dinge vorher zu klären, um einen anschließenden Streit zu vermeiden.

Jede Immobilie ist anders, jede Lage ist anders, jede Stadt ist anders. 

Des Weiteren muss jede Immobilie zunächst untersucht werden und eine komplette Aufnahme über die Lage und die Art der Umgebung gemacht werden. 

Das nennen wir Daten und Fakten. Diese Daten werden von uns bei den jeweiligen Behörden eingesehen. 

Diese Daten und Fakten werden durch uns elektronisch gespeichert. 

Lassen Sie uns unsere Vorgehensweise nachfolgend erklären.
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Daten & Fakten beim Verkauf

Als erstes sind die Daten und Fakten von den jeweiligen Behörden das Wichtigste.

Als zweites folgt die Bewertung der Immobilie. 
Hier können Sie viel Geld für einen Gutachter ausgeben, nur leider bringt Ihnen das nicht viel, außer dass Sie viel Geld ausgegeben haben. 

Ein Gutachten kostet in der Regel bei einem Haus zwischen 4.000 und 8.000,-- Euro oder sogar noch mehr. 

Der Markt entscheidet den Kaufpreis und dabei sind viele Faktoren zu berücksichtigen.  

Mit unserer über 40-jährigen Erfahrung im deutschsprachigem Raum haben wir eine enorme Datenbank, auf die wir intern und auch auf externe zugreifen können. 

Dazu kommt, dass ein Teil unseres Teams nicht nur aus dem kaufmännischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Bereich kommt, sondern auch aus dem Baugewerbe, und das alles ist unser absoluter Vorteil. 

Wir können für Sie gerne die kostenlose Bewertung machen. 

So sparen Sie bares Geld.
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Unterlagen für den Verkauf

Hier nur ein kleiner Auszug der Unterlagen die Sie benötigen: 

Die jeweiligen Unterlagen und die Vorgehensweise sind von Objekt zu Objekt unterschiedlich.  
Unterlagen sollten in elektronischer Form gespeichert sein.
Position Unterlagen
1 Grundbuchauszug
2 Belastung in Abteilung III
3 Lageplan
4 Liegenschaftskarte (Flurkarte)
5 Baupläne
6 Baugenehmigung
7 Baubeschreibung
8 Bebauungsplan
9 Baulastenverzeichnis
10 Bodenrichtwertkarte
11 Wohnflächenberechnung mit Laser
12 Wohnungsgrößen
13 Aufteilungspläne
14 Teilungserklärung
15 Grundstücksgröße
16 Haustechnik Bj.
17 Dienstbarkeiten
18 Nutzungsbeschränkungen
19 Tankanlagen
20 Rechtsstreitigkeiten
21 Anlieger Name Adresse Telefon
22 Gebäudebrandversicherung
23 Grundsteuerbescheid
24 Hauskostenaufstellung
25 Mieterliste pro Stockwerk
26 Nachweis der Mieteinnahme Nachhaltigkeit
27 Leerstand oder vermietet
28 Neuster Energieausweis
Das alleine sind schon 28 Position die Sie für einen erfolgreichen Verkauf haben sollten. 
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Unser Angebot für Sie

Wir machen die gesamte Verkaufsabwicklung bundesweit für Sie.

1. Daten und Fakten: 
Wir bereiten die Immobilie vor, mit allen Daten und Fakten. 

2. Rechtliche Situation: 
Wir prüfen die rechtliche Situation.  

3. Fotos/Beschreibung: 
Wir machen ausreichend Fotos und die Beschreibung. 

4. Exposé: 
Wir bereiten das Exposé vor. 

5. Die besten Makler finden: 
Wir suchen uns jetzt die besten Makler der vergangenen 3 Monate aus. Überprüfen ihren Verkaufs-Erfolg der letzten 3 Monate - wie viele ähnliche Objekte diese verkauft haben. 

6. Verträge mit den Maklern: 
Jetzt machen wir mit diesen verschiedenen Maklern einen Vertrag. Dieser kann von unserer Seite täglich gekündigt werden. Somit haben wir für Sie die besten und erfolgreichsten Makler ausgesucht. Die jetzt alle für Sie und Ihre Immobilie arbeiten. 

7. Vorgaben und Überwachung: 
Die Makler erhalten von uns genaue Vorgaben, wo und wie Ihre Immobilie angeboten wird. Der Ablauf und die gesamten Tätigkeiten der Makler wird von uns laufend überwacht und dokumentiert. Hier erhalten Sie von uns immer einen E-Mail-Bericht. Sie wissen immer, wo wir gerade bei Ihrem Verkauf stehen. 

8. Verkaufs-Portale und Anzeigen: 
Ihre Immobilie erscheint in ca. 46 Verkaufs-Portalen als Anzeige. Zusätzlich nutzen wir unsere Netzwerke und die Netzwerke der von uns vertraglich gebundenen Makler. 

9. Verkaufsverhandlungen: 
Sämtliche Verkaufsverhandlungen werden nicht von den Maklern geführt, sondern nur von uns. Dadurch wissen wir immer wo und wie wir für Sie den besten und höchsten Preis erzielen. 

10. Kaufvertrag/Notar: 
Den Kaufvertrag bereiten wir gemeinsam mit dem Notar für Sie vor. Hiervon werden Sie jeweils immer unterrichtet, erst wenn Sie zustimmen, wird der notarielle Kaufvertrag geschlossen. 

11. Verkaufssystem bester Kaufpreis: 
Hier erkennen Sie sehr leicht, dass mit uns und unserem Verkaufssystem eine viel höhere Zahl an Kaufinteressenten für Ihr Objekt akquiriert wird. Dadurch erreichen wir für Sie den besten Kaufpreis für Ihre Immobilie.  

12. Unser erfolgreiches Verkaufssystem: 
Wir wollen uns nicht loben, aber es macht uns schon stolz, dass wir meistens das 10-fache an Kaufinteressenten haben. In den vergangen 43 Jahren haben wir zu 98% immer den besten Kaufpreis für unsere Kunden erzielt.
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Die Haftung

Sie haften als Verkäufer für den notariellen Kaufvertrag.

Über 10% der notariellen Kaufverträge in Deutschland werden nicht erfüllt. Was verschieden Gründe hat. Falsche Angaben, falsche Quadratmeter, unvollständige Unterlagen, etc. etc.. 

Jetzt haben Sie ein Problem, das teuer, ärgerlich ist und Nerven kostet.

Das ist den meisten Verkäufern unbekannt, diese Unwissenheit kann für Sie aber sehr teuer werden. 

Auch eine Auflassung ist sehr schwerwiegend, wenn diese falsch formuliert ist. Wenn der Käufer nicht bezahlt, wird das für Sie sehr teuer. Jetzt können Sie Ihr Haus nicht mehr einem anderen verkaufen, weil es mit dieser Auflassung blockiert ist, obwohl der Käufer nicht bezahlt hat.

Ein Notar ist kein Rechtsanwalt, sondern eine Person die aufgrund einer Vorlage Ihren notariellen Kaufvertrag beurkundet. Mehr nicht.

Die meisten Besitzer wissen nicht, dass Sie für alle Mängel ob versteckt, wissentlich oder unwissentlich dafür haften.  

Wenn Sie falsche Angaben, Zahlen, Quadratmeter, Flächen, baurechtliche, kaufmännische oder nicht richtige Angaben gemacht haben, haften Sie auch dafür. Der Käufer kann Sie auch nachdem Vollzug des Kaufvertrages in Regress nehmen. Dieses Problem verkennen die meisten Besitzer.  
Das kann für Sie teuer werden.

Des Weiteren haften Sie auch für den notariellen Kaufvertrag, auch als Verkäufer. Das steht auch so in jedem notariellen Kaufvertrag in Deutschland.

Was kann das für Sie als Verkäufer bedeuten:
1. Käufer zahlt den Notar nicht.  
2. Käufer zahlt die Gebühren nicht.  
3. Käufer zahlt die Grunderwerbsteuer nicht.
4. Jetzt müssen Sie als Verkäufer diese Kosten bezahlen

Bei einem Verkaufspreis von 500.000,-- Euro, fallen ca. 40.000,-- Euro an Kosten an. Diese Kosten dürfen Sie als Verkäufer jetzt bezahlen. Sie haben einen Regressanspruch gegenüber dem Käufer. Den können Sie gerichtlich gelten machen. 

Für das alles haften Sie mit, ob Sie wollen oder nicht.  

Wir haben vor über 30 Jahren dieses Problem schon erkannt und eine Lösung dafür gefunden.
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Die Kosten für unsere Dienstleistung

Unsere Dienstleistung und deren Bezahlung ist von Fall zu Fall unterschiedlich und richtet sich nach dem Volumen und unserem Erfolg für Sie.  

Der Preis hierfür ist ein Bruchteil von dem Mehrerlös, den Sie durch uns erzielen.

Folgende Honorarvereinbarung können wir anbieten:
1. Bezahlung bei Erfolg
2. Festpreis Vereinbarung
3. Stundenhonorar
4. Monatliche Pauschale

Es kommt immer auf den Umfang an, aber eine monatliche Pauschale liegt ungefähr bei 280,-- Euro.

Für weitere Information senden Sie uns bitte eine E-Mail. 

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Unsere Dienstleistung Ihr Vorteil

Wenn Sie die Webseite gut durchgelesen haben, dann wissen Sie schon mal mehr als die meisten Eigentümer.

Wenn Sie das alles auch noch alleine umsetzen können, dann unser Kompliment.

Dann müssen Sie ein Rechtsanwalt, Notar, Bauexperte, Bauingenieur, Architekt, Designer, Fotograf, Computerspezialist, Verkaufsprofi und Verhandlungsexperte, und das alles in einer Person sein.

Hier erkennen Sie deutlich den Vorteil für Sie, mit unserem Team und unserer Dienstleistung.
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Dieses Angebot ist für die Erben fast kostenlos.

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